Wir sind zur Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen für die Berufsgenossenschaft zugelassen. Auch ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ist über die Berufsgenossenschaft versichert.
Bitte geben Sie gleich bei der Anmeldung an unserer Rezeption an, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Informieren Sie unbedingt Ihren Arbeitgeber über den Unfall. Er muss eine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft abgeben
Geschichte der Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Eingeschlossen sind zudem die Unfälle in Ausübung seines Berufes und der Arbeitsweg. Auch Schulunfälle sind über die Berufsgenossenschaften, hier ist es die Unfallkasse, versichert.
Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen.
(1. Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2005. ZDB-ID 2073260-0, S. 160)
Verantwortlich für die medizinische Betreuung sind speziell zugelassene Ärzte (sogenannte Durchgangsärzte / D-Ärzte), die eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung vorweisen können. Voraussetzung ist eine langjährige Tätigkeit in einer Unfallklinik. In unserer Praxis ist in der Regel immer ein D-Arzt in der Sprechstunde anwesend.
Geschichte
Kaiser Wilhelm I. hatte am 17. November 1881 mit der an den Deutschen Reichstag gerichteten und von Bismarck redigierten Kaiserlichen Botschaft die Einführung einer Sozialversicherung angemahnt, insbesondere eine Versicherung der Arbeiter gegen „Betriebsunfälle“. Die Sozialversicherung sollte die so genannte “Soziale Frage” lösen und damit den inneren Frieden sichern. Das Unfallversicherungsgesetz trat am 1. Oktober 1885 in Kraft.
Dieses Gesetz und die Strukturen sind in Europa einzigartig. Durch die Arbeit der Berufsgenossenschaften werden Standards zur Prävention von Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen festgelegt.
Ärztliche Partnerschaft
Ärztehaus Singen
Kreuzensteinstraße 7
78224 Singen